Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmevereinbarung
Diese Vereinbarung regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) und der schubec GmbH (nachfolgend „Veranstalter“). „FM meets Mozart“ ist ein Geschäftsbereich der schubec GmbH, der sich mit der Konferenzabwicklung befasst.
Mit der Buchung eines Tickets und/oder der Teilnahme an der Konferenz „FM meets Mozart“ (14.–16. September 2026, Mozarteum Salzburg) akzeptieren Sie diese Vereinbarung. Alle Formulierungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter. Zur besseren Lesbarkeit wurde eine einheitliche Form gewählt.
1. Registrierung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung zur Konferenz erfolgt über die Website des Veranstalters. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter oder mit dem Eingang der Zahlung zustande.
- Die Teilnahmegebühr ist im Voraus in Euro (€) zu entrichten und spesen- sowie abzugsfrei auf das angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen.
2. Teilnahmegebühr und Leistungen
- Die Teilnahmegebühr beträgt 149,– € pro Person exklusive Umsatzsteuer. Rechnungen werden von der schubec GmbH in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (derzeit 20 %) ausgestellt. Da der Leistungsort in Österreich liegt, fällt die Umsatzsteuer für alle Teilnehmer (In- und Ausland) an.
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Die Teilnahmegebühr beinhaltet ausschließlich folgende Leistungen:
- Zugang zu den Konferenzräumen und Vorträgen im vereinbarten Zeitraum.
- Kaffee und Wasser am Vormittag und Nachmittag an den Konferenztagen.
- Mittagessen an den Konferenztagen inklusive eines alkoholfreien Getränks.
- Abendessen am ersten und zweiten Konferenztag inklusive jeweils eines alkoholfreien Getränks.
- WLAN-Zugang vor Ort (Fair Use Policy). Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Qualität, Bandbreite oder permanente Verfügbarkeit des Internetzugangs.
- Nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind:
- Übernachtungskosten
- Anreise- und Reisekosten
- Parkgebühren
- Kosten für optionale Pre-Sessions oder Workshops, die von Dritten angeboten werden
3. Programmänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige organisatorische oder inhaltliche Programmänderungen (z. B. Absagen oder Austausch von Referenten wegen Krankheit) vor oder während der Konferenz vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Ein Anspruch auf Minderung der Teilnahmegebühr oder Rücktritt besteht bei solchen geringfügigen Änderungen nicht.
4. Stornierung, Ticketübertragung und Härtefälle
- Die Anmeldung zur Konferenz ist verbindlich. Eine Stornierung oder ein Rücktritt durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen.
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Ticketübertragung:
- Sie können Ihr Ticket auf einen anderen Teilnehmer übertragen.
- Eine solche Übertragung muss dem Veranstalter bis spätestens 7 Tage vor Konferenzbeginn schriftlich (per E-Mail) gemeldet und von diesem bestätigt werden.
- In begründeten Einzelfällen kann eine Übertragung nach Prüfung auch kurzfristiger bis zum Vortag der Konferenz genehmigt werden.
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Härtefälle:
- In nachgewiesenen Härtefällen (z. B. schwere eigene Krankheit, Todesfall in der engsten Familie) kann der Veranstalter auf Wunsch des Teilnehmers die Teilnahmegebühr für die Folgekonferenz gutschreiben.
- Eine Barauszahlung oder Rückerstattung ist ausgeschlossen.
- Nicht eingelöste Gutschriften verfallen nach dem Folgejahr zugunsten des Veranstalters.
- Für Verbraucher im Sinne des KSchG wird das gesetzliche Rücktrittsrecht im Fernabsatz (FAGG) gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen, da es sich um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten erbracht werden und für die ein spezifischer Termin vertraglich vorgesehen ist.
5. Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter (Höhere Gewalt)
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Konferenz bei Vorliegen wichtiger
Gründe abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei:
- behördlichen Verboten
- Streiks oder Naturkatastrophen
- Erkrankung des Organisationsteams
- sonstigen Fällen höherer Gewalt
- Nichterreichen einer wirtschaftlichen Mindestteilnehmerzahl
- Im Falle einer vollständigen Absage wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Stornierungskosten für bereits gebuchte Transportmittel oder Hotels, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
6. Bild-, Film- und Tonaufnahmen
- Während der Sessions, Workshops und Vorträge ist das Erstellen von eigenen Ton- und Bildmaterialien durch Teilnehmer (insb. Mitschnitte von Vorträgen) ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters verboten.
- Der Veranstalter sowie beauftragte Medienpartner (z. B. FileMaker Magazin) sind berechtigt, während der Konferenz Fotografien, Video- und Tonaufnahmen zu erstellen. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation, der redaktionellen Nachberichterstattung sowie der Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen des Veranstalters in Web, Print, Social Media und Newslettern.
- Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden. Sollten Sie im Einzelfall mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, teilen Sie dies dem Organisationsteam bitte umgehend vor Ort mit.
7. Datenschutz
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Organisation, Durchführung und Abwicklung der Konferenz.
- Daten aus Registrierung, Buchung und Portalnutzung
- Weitergabe an Dritte nur bei zwingender Vertragserfüllung (z. B. Catering, Location-Zutritt) oder bei ausdrücklicher Einwilligung
- Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung
8. Haftungsausschluss
- Die im Rahmen der Konferenz bereitgestellten Inhalte und Informationen der Referenten werden mit größter Sorgfalt erstellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Vorträge und Unterlagen.
- Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- leichte Fahrlässigkeit
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
- reine Vermögensschäden
- Die Konferenz wird unabhängig von der Firma Claris International Inc. bzw. Apple Inc. organisiert. Es besteht keine gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zu Claris/Apple.
9. Schlichtung, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vor der Anrufung eines Gerichts eine gütliche Einigung, gegebenenfalls unter Beiziehung eines unabhängigen Vermittlers/Mediators, anzustreben.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorliegt, das für Salzburg (Stadt) sachlich zuständige Gericht.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.